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ÖSTERREICH MISSACHTET SLOWENISCHE VOLKSGRUPPE

Die Südtiroler Grünen begrüßen die Anzeige der Österreichischen Grünen gegen den Kärntner Landeshauptmann

Die skandalöse Einstellung des Ortstafel-Amtsmissbrauch-Verfahrens gegen den Landeshauptmann von Kärnten/Koroska Gerhard Dörfler (BZÖ) durch die Staatsanwaltschaft von Klagenfurt/Celovec mit der unfassbaren Begründung, er sei zu unbedarft gewesen, um die strafrechtliche Relevanz seines Ortstafelverrückens zu begreifen, ist die bisher letzte Groteske in der unsäglichen Causa andauernden Rechtsbruches und des Verstoßes gegen völkerrechtlich verbriefte Rechte der slowenischen Volksgruppe.

Damit nicht genug: Als ob es das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes 2001 nicht gäbe, mit dem dieser die 25-Prozent-Hürde der Ortstafelverordnung aus dem Jahre 1976 (zweisprachige Ortstafeln ab 25 Prozent Anteil slowenisch-sprachiger Bevölkerung) aufgehoben hatte, beharrte Dörfler anlässlich seines Treffens mit Justizministerin Claudia Bandion-Ortner auf die in der Substanz rechtswidrige Forderung nach Festschreiben dieser Diskriminierungs-Klausel in der Verfassung.

Angesichts der Verbohrtheit des Landeshauptmanns begrüßen die Grünen Südtirols die neuerliche Anzeige der Österreichischen Grünen gegen Gerhard Dörfler wegen dessen offensichtlichen Amtsmissbrauchs.

Nicht nachvollziehbar ist die weitere Begründung, wonach die Einstellung des Verfahrens auch aufgrund der Annahme erfolgt sei,  dass Dörfler kein Schädigungsvorsatz nachzuweisen sei, er also nicht mit dem Vorsatz gehandelt habe, konkrete Rechte anderer, in diesem Fall, von Angehörigen der slowenischen Minderheit, zu schädigen. Ja was denn sonst? Die Vorgaben des Artikels 7, Absatz 3 des Staatsvertrages vom 15.5.1955 sind klar: In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer wie in deutscher Sprache  verfasst.

Die zuständigen Behörden der Republik Österreich, insbesondere Bundeskanzler Werner Faymann, sind aufgefordert, eine dem Buchstaben und Geist des Staatsvertrages sowie dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes entsprechende neue Ortstafelverordnung zu erlassen und durchzusetzen.

 
Für Südtirol ist es auch in Zukunft von außerordentlicher Bedeutung, dass Österreich seine Schutzfunktion auf der Grundlage des Pariser Abkommens aus dem Jahre 1946 ausübt. Diese kann aber nur dann glaubwürdig und mit Autorität wahrgenommen werden, wenn es im eigenen Hause, zumal in Kärnten/Koroska, zu einem Kurswechsel der Politik kommt, die den Minderheiten ihre vertraglich gesicherten und höchstrichterlich bestätigten Rechte nicht weiter vorenthält.

Im Falle einer Europäisierung bzw. Internationalisierung der Volksgruppenfrage Österreichs, ist den österreichischen Minderheiten die Solidarität und konkrete Unterstützung der Grünen Südtirols sicher.

Bozen, 25.08.2009

Brigitte Foppa und Sepp Kusstatscher, Landesvorsitzende der Grünen Verdi Vërc
Hubert Frasnelli, Minderheitensprecher


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